Überleitungsmanagement

Bereits in der Überleitung des Patienten aus dem Krankenhaus leisten wir professionelle Hilfe und Unterstützung.

Im Rahmen des Entlassmanagements bieten wir Unterstützung bei Klärung des sozialen Umfeldes und beraten Sie kompetent bei evt. erforderlichen Umbaumaßnahmen für ein behindertengerechte Wohnumfeld.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine ambulante Intensivpflege werden im Bundessozialgesetzbuch festgelegt. Die gesetzlichen Bestimmungen sichert Patienten das Recht zu, ihr Leben in ihrer häuslichen Umgebung fortzusetzen und dort die notwendige pflegerische Versorgung zu erhalten.

Gelegentlich sind jedoch immer wieder Verhandlungen mit den Kostenträgern, der Kranken- und Pflegekassen oder mit dem Sozialhilfeträger erforderlich.

Bei sämtlichen Fragen zur Kostenübernahme sind wir beratend für Sie da und unterstützen Sie auf Wunsch gerne bei dem Anliegen, eine Finanzierungsgrundlage mit ihrem Kostenträger zu erwirken.