Häusliche Versorgung
Besonders in schweren Lebenslagen ist das eigene Zuhause der Ort, der Geborgenheit und Sicherheit bietet. Das eigene häusliche Umfeld verlassen zu müssen und in ein Pflegeheim umziehen zu müssen ist für viele Betroffene und deren Angehörige eine große Belastung.
Pegasus Heimbeatmungsdienst bietet mit seiner häuslichen Intensivversorgung bzw. einer Versorgung in einer ambulant betreuten Wohngruppe eine Alternative zum Pflegeheim.
Der Umfang der Leistungen im Fall einer Pflegebedürftigkeit werden im Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt. In Deutschland hat die häusliche Pflege sowohl im Recht der Pflegeversicherung (SGB XI) als auch im Sozialhilferecht (SGB XII) Vorrang vor der stationären Pflege. Für gesetzlich versicherte Patienten besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen der häuslichen Intensivpflege nach SGB V (Behandlungspflege) und SGB XI (Grundpflege). Diese Leistungen können um Tätigkeiten, wie z.B. die Organisation von Hilfsmitteln, Vereinbarung von Arztterminen und Untersuchungen, Zusammenarbeit mit Therapeuten, Pflege sozialer Kontakte usw. bis hin zu Tätigkeiten, wie z.B. die Zubereitung von Mahlzeiten, erweitert werden.
Die Kosten für die häusliche Intensivpflege werden in der Regel vollständig von den Krankenkassen, den Pflegekassen und der Beihilfe sowie den Sozialhilfeträgern übernommen. Dabei ist eine Einstufung in eine Pflegestufe keine Vorraussetzung für eine Kostenübernahme durch die vorgenannten Institutionen. Im Versorgungsfall muss mit den einzelnen institutionen geprüft werden für welche Leistungen welcher Kostenanteil im Fall der häuslichen intensivpflege übernommen wird.
Unser Casemanagement steht Ihnen in allen Fragen rund um die Finazierung einer häuslichen Intensivpflege daher jederzeit gerne für ein ausführliches Beratungsgespräch zur Verfügung, damit Sie einen möglichst genauen Überblick über Ihre individuelle Situation erhalten.